Änderung des Bebauungsplans Sommerleite II Nr. 2 in Unterrodach wegen Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundstück FLNr. 642/3 Gemarkung Unterrodach

In seiner Sitzung des Marktgemeinderates vom 9.10.2017 wurde auf das noch einzige gemeindliche Grundstück mit FlNr. 642/3, 645, welches direkt am Baugebiet Sommerleite anschließt und über die Schützenstraße straßenmäßig erschlossen ist, verwiesen. In seiner Sitzung vom 26.06.2017 beschloss der Marktgemeinderat bereits den Verkauf sowie die Erschließung dieses Grundstückes. Weiterhin wurde die notwendige Änderung des Bebauungsplans beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans wurde dem Marktgemeinderat vorgestellt. So ist auf dem Lageplan die Wohnbaufläche (rote Fläche) zu erkennen. Die Straßenverkehrsfläche in Fortführung der Schützenstraße (gelbe Fläche) sowie eine private Grünfläche (grüne Fläche).  Bauplanungsrechtlich orientierte man sich an den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans. So lässt dieser max. 2 Vollgschosse, eine Dachneigung von 22 – 48 Grad in offener Bauweise (In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet.)

Die Grundflächenanzahl, auch als GRZ bezeichnet, gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Die GR wird mit GRZ mit 0,35 angegeben, bedeutet dies, dass 35% der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Die Geschossflächenzahl liegt bei 0,7.

Die Planzeichnung wurde eingehend diskutiert.  Nach Billigung des Entwurfs kann der städtebauliche Vertrag mit der Kostenübernahme vorbereitet und in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Sobald die hierfür notwendige Ausgleichsfläche genehmigt wird, liegen die Pläne zur Einsichtnahme aus.