Illegale Ablagerung von Gartenabfällen im Marktgemeindegebiet

Die Gemeinden haben jährlich hohe Ausgaben, um sogenannte wilde Deponien über die Abfallentsorgung entfernen zu lassen.  Die illegale Ablagerung von Grünabfälle, Müll oder Schuttabfälle beispielsweise ist besonders bedenklich für die Natur, da Schadstoffe in den Abfällen vorhanden sein können, die die Umwelt belasten. Zudem ist es möglich, dass diese giftigen Stoffe in das Grundwasser sickern und Gewässer verschmutzen.

Verursachern droht Bußgeld
Der Markt Marktrodach weist darauf hin, dass es sich bei der Ablagerung von Gartenabfällen oder bei die Ablagerung von Schutt und Baustoffe in der Natur gegen umweltrechtliche Vorschriften verstoßen wird und damit eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Hierfür kann ein Bußgeld in Höhe von 10,-  bis 100000,- € erhoben werden.

Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Durch den erhöhten Nährstoffeintrag und die Einbringung nichtheimischer, möglicherweise invasiver Pflanzenarten können auch beachtliche Schäden an der Natur angerichtet werden. Aus einer eventuell einmaligen Ablagerung solchen Materials wird zudem häufig Gewohnheit oder Nachbarn schließen sich diesem Fehlverhalten an. Mit der Zeit werden Grün- und Waldflächen hinter Privatgrundstücken mit unansehnlichen pflanzlichen Abfällen überhäuft. Erfahrungsgemäß lässt weiterer Müll wie Plastikabfälle nicht lange auf sich warten – weder für die Anlieger noch für Spaziergänger ist es ein schöner Anblick, wenn sich so quasi wilde Mülldeponien entwickeln.

Zwei wilde Deponien


In Großvichtach, unnah der Bundesstraße B 303, wird Bauschutt und Gartenabfälle entsorgt


In Zeyern, nahe des Sportheims, in der unittelbaren Nähe des Rodachufers, an Wanderwegen, befindet sich eine wilde Deponie

Sachdienliche Hinweise werden ab sofort unter Telefon 09261 60 31 60 aufgenommen.