21 Sep #21.09.2021, 15.54 Uhr: 3-G-Regel entfällt im Landkreis Kronach ab Donnerstag wieder
Erstellt um 15:51h
in
Aktuelles,
Corona
by Katja Wich
Der Landkreis Kronach hat am Dienstag, 21. September, das dritte Mal in Folge den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 wieder unterschritten (Sonntag, 19.09.: 33,2; Montag, 20.09.: 27,1; Dienstag, 21.09.: 31,6).
Somit entfällt gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung die allgemeine 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Innenbereichen ab Donnerstag (23. September), 0 Uhr.
Dies betrifft folgende Bereiche in geschlossenen Räumen:

öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten

Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios

Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten

Gastronomie

Beherbergungswesen

Hochschulen, Tagungen, Kongresse, Bibliotheken und Archive

außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung

zoologische und botanische Gärten

Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Führungen, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen

touristischer Bahn- und Reisebusverkehr

Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.

Besuch von Patienten in Krankenhäusern
Die Behörde weist darauf hin, dass die 3-G-Regel beim Besuch von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie beim Zugang zu Messen und zu Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen auch weiterhin Bestand hat.