19 Jun #19.06.2020, 15:07 Uhr_Lockerungen in Gastronomie und Einzelhandel
Erstellt um 15:05h
in Corona
Handels- und Dienstleistungsbetriebe, andere Einrichtungen
Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 m² Fläche zugelassen war, gilt ab dem 22. Juni 2020 die Regel, dass 10 m² pro Person ausreichen.
Gastronomie
Für die bisher zulässige Gastronomie wird ab 22. Juni 2020 die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert. Die Lockerungen der Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum kommen auch hier zum Tragen.