10 Sep #10.09.2021, 8.00 Uhr: Holetschek erleichtert Quarantäneregeln an Schulen und Kitas weiter – Bayerns Gesundheitsminister: Auch Kitakinder und Beschäftigte an Schulen und Kitas können sich nach fünf Tagen freitesten
Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag (10. September) in Kraft. Damit erweitert Bayern die Regelungen, die seit dem 1. September gelten. Vorgesehen sind PCR– und Antigenschnelltests, die von einer medizinischen Fachkraft oder vergleichbarem, hierfür geschultem Personal vorgenommen werden.
Holetschek, der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist, ergänzte: „Ich habe mich auch in Gesprächen mit Bund und Ländern für klare und bundesweit einheitliche Regeln an den Schulen und Kitas eingesetzt. Am 6. September haben wir in der Gesundheitsministerkonferenz einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ich halte es für immens wichtig, dass in den Schulen und Kitas die gleichen Rahmenbedingungen gelten.“
Der Minister fügte hinzu: „Bei der Quarantäne werden wir besonderes Augenmaß anlegen. Wenn es infektiologisch vertretbar ist, müssen sich künftig nicht mehr alle Schülerinnen und Schüler der Klasse in Quarantäne begeben, sollte ein Infektionsfall in der Klasse auftreten. Nach entsprechender Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt müssen dann nur noch die engsten Kontakte, etwa die unmittelbaren und ungeschützten Sitznachbarn, in Quarantäne. Für vollständig Geimpfte und Genesene gilt grundsätzlich keine Quarantänepflicht. Die Details werden wir zeitnah kommunizieren.“
Holetschek sagte: „Wir haben im vergangenen Jahr viel erreicht. Wir haben detaillierte Hygienepläne für Kindertageseinrichtungen und Schulen, die – wenn sie zuverlässig umgesetzt werden – viel Sicherheit bedeuten. Das Impfangebot für alle Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren bringt weiteren persönlichen Schutz. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir ein gutes Schuljahr haben werden, auch wenn es weiterhin unter den schwierigen Vorzeichen der Corona-Pandemie steht.“