Vollzug des Baugesetzbuches – 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlbühl“ Oberrodach

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Marktgemeinderat von Marktrodach beschloss in seiner Sitzung am 23.11.2022 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlbühl“ Oberrodach, Markt Marktrodach.

Da durch die Änderung und Ergänzung des ursprünglichen Bauleitplans eine Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich angestrebt wird findet das ‚Beschleunigte Verfahren‘ gemäß §13a BauGB Anwendung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs.1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung von Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange) wurde gemäß § 13 Abs.2 Satz1 BauGB abgesehen.

Unser Büro erhielt den Auftrag, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mühlbühl“ Oberrodach anzufertigen und das Aufstellungsverfahren durchzuführen. Gemäß § 4 Abs.2 BauGB werden Sie am Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Sie werden gebeten, uns in der Zeit

 vom 24.07.2023 bis einschließlich 24.08.2023

mitzuteilen, ob Sie Bedenken und Anregungen vorbringen wollen. Erhalten wir innerhalb der genannten Frist keine Äußerung, dann dürfen wir davon ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den vorliegenden Planentwurf vom 13.06.2023 nicht berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerechte Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können, sofern der Markt Marktrodach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Die Unterlagen liegen innerhalb des genannten Zeitraums im Rathaus des Marktes Marktrodach (Kirchplatz 3, 96364 Marktrodach) im Bauamt während der allgemeinen Öffnungszeiten zur jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Hier finden Sie die Unterlagen:

Begründung Bebauungsplan

Bebauungsplan

Flächennutzungsplan

Begründung zum Flächennutzungsplan